Bereitstellungshonorar



Da wir Ihnen jeweils 50 Minuten für eine psychotherapeutische Sitzung zur Verfügung stellen, entsteht uns ein Honorarausfall, wenn Sie die
Sitzung nicht wahrnehmen. Nicht absolvierte Sitzungen können nicht mit Beihilfe oder den privaten Krankenkassen abgerechnet werden.

Unsere bereitgestellte Zeit stellen wir Ihnen in Rechnung, sofern Sie die Sitzungen nicht 48 Stunden vorher abgesagt haben.
Wochenenden sowie Feiertage werden hierbei nicht berücksichtigt. In besonderen Fällen können individuelle Regelungen vereinbart werden.