Kostenübernahme



Die privaten Krankenversicherungen bieten eine große Vielfalt unterschiedlicher Tarife an. Manche Versicherungen erstatten bestimmte Stundenkontingente
ohne weiteren Antrag, andere Versicherungen sehen ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen ein Antragsverfahren vor, um die Leistungspflicht zu prüfen.
Daher ist eine Rücksprache mit der Versicherung notwendig.

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt bei Beihilfe- und Privatversicherten über eine quartalsmäßig erstellte Rechnung.
Liquidiert wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.