Praxis für Psychotherapie
und Psychoanalyse


Dr. Waltraud Hackenberg
Rainer Lemm-Hackenberg

Erstgespräch 

Im Erstgespräch geht es um ein erstes Kennenlernen und einen ersten Austausch zwischen dem oder den Ratsuchenden und dem Therapeuten. Thema des Erstgespräches sind die gegenwärtigen Beschwerden und Probleme, aber auch die Lebensgeschichte, die derzeitige Lebenssituation sowie die Wünsche nach Besserung und einer lebenswerteren Zukunft. Für beide, die Ratsuchenden wie den Therapeuten, geht es um die Frage: Kann ich mir vorstellen, mit dem anderen zu arbeiten und zu einem Erfolg zu kommen? Sollte sich eine solche positive Phantasie nicht einstellen, sind Alternativen zu diskutieren (anderes psychotherapeutisches Verfahren, anderer Psychotherapeut, stationäre Behandlung, Selbsthilfegruppe etc.). Sie können uns ohne Überweisung direkt aufsuchen. Das Gespräch wird mit der privaten Krankenkasse, der Beihilfe oder privat abgerechnet. Das Erstgespräch dauert wie auch die weiteren psychotherapeutischen Gespräche 50 Minuten.

 

Probestunden

Nach dem Erstgespräch können im gegenseitigen Einvernehmen die sogenannten probatorischen Sitzungen durchgeführt werden. Sie dienen einer vertiefenden Erfassung der Problematik und einer grundlegenderen Erhebung der Lebensgeschichte und der derzeitigen Lebenssituation. Der Ratsuchende lernt auch die Arbeitsweise des Psychotherapeuten kennen. Der Psychotherapeut wird eine erste Einschätzung zur Problematik und zu den Erfolgsaussichten einer Psychotherapie abgeben. Ziel der probatorischen Sitzungen ist eine gemeinsame Vereinbarung über das weitere Vorgehen und die angestrebte Psychotherapie. Entscheidend für die Aufnahme einer Psychotherapie ist die Motivation und Mitarbeitsbereitschaft des Patienten. Zusätzlich zur Einschätzung des Therapeuten wird in der Regel ein ärztliches Konsil benötigt. Ein Arzt Ihrer Wahl ist gebeten, in einem Konsiliarbericht über mögliche körperliche Ursachen der psychischen Problematik, über eventuelle ärztliche Mitbehandlungen und auch über ärztliche Bedenken bezüglich einer Psychotherapie Auskunft zu geben. Die private Krankenkasse und die Beihilfe übernehmen in der Regel bis zu fünf probatorische Sitzungen.

 

Kostenübernahme

Die privaten Krankenversicherungen bieten eine große Vielfalt unterschiedlicher Tarife an. Manche Versicherungen erstatten bestimmte Stundenkontingente ohne weiteren Antrag, andere Versicherungen sehen ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen ein Antragsverfahren vor, um die Leistungspflicht zu prüfen. Daher ist eine Rücksprache mit der Versicherung notwendig. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt bei Beihilfe- und Privatversicherten über eine quartalsmäßig erstellte Rechnung. Liquidiert wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

 

Bereitstellungshonorar

Da wir Ihnen jeweils 50 Minuten für eine psychotherapeutische Sitzung zur Verfügung stellen, entsteht uns ein Honorarausfall, wenn Sie die Sitzung nicht wahrnehmen. Nicht absolvierte Sitzungen können nicht mit Beihilfe oder den privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Unsere bereitgestellte Zeit stellen wir Ihnen in Rechnung, sofern Sie die Sitzungen nicht 48 Stunden vorher abgesagt haben. Wochenenden sowie Feiertage werden hierbei nicht berücksichtigt. In besonderen Fällen können individuelle Regelungen vereinbart werden.